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   LSG Nordrhein-Westfalen, 20.03.2008 - L 20 B 16/08 SO ER   

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https://dejure.org/2008,23048
LSG Nordrhein-Westfalen, 20.03.2008 - L 20 B 16/08 SO ER (https://dejure.org/2008,23048)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 20.03.2008 - L 20 B 16/08 SO ER (https://dejure.org/2008,23048)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 20. März 2008 - L 20 B 16/08 SO ER (https://dejure.org/2008,23048)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Sozialhilfe

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Außergewöhnlicher Umstand für eine Bekleidungserstausstattung; Kosten der Bekleidung aus gezahlten Regelleistungen; Erstausstattung für Kleidung; Gewährung notwendiger Leistung als Darlehen; Bedarfsdeckung durch Dritte bzw. Kleiderkammern

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    SGB XII § 31 Abs. 1 Nr. 2; SGB XII § 37 Abs. 1
    Anspruch auf Sozialhilfe, Voraussetzungen für Leistungen für Erstausstattung für Bekleidung

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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 12.05.2005 - 1 BvR 569/05

    Verletzung des Grundrechts auf wirksamen Rechtsschutz (GG Art 19 Abs 4)

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 20.03.2008 - L 20 B 16/08
    Die grundrechtlichen Belange der Antragsteller sind dabei umfassend in die Abwägung einzustellen (BVerfG, Beschluss vom 12.05.2005 - 1 BvR 569/05 = NVwZ 2005, 927).
  • SG Berlin, 15.02.2012 - S 174 AS 28285/11

    Schülerschreibtisch für Hartz IV-Empfängerin

    Dies bedeutet jedoch nach Sinn und Zweck der Norm lediglich, dass in solchen Fällen das Ereignis, aufgrund dessen ein Erstbedarf entstanden ist, ein zeitnahes Ereignis sein muss (LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 20.03.2008, L 20 B 16/08 ER).
  • LSG Baden-Württemberg, 27.05.2014 - L 2 SO 20/14

    Sozialhilfe - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung - Regelsatz -

    Im Übrigen ist der Senat mit dem SG - entgegen der Auffassung der Klägerin - der Auffassung, dass im Hinblick auf das Tatbestandsmerkmal eines "unabweisbaren seiner Höhe nach erheblich von einem durchschnittlichen Bedarf abweichenden Bedarfs", also eines Bedarfs, der auf keine andere Weise gedeckt werden kann, im Rahmen der zu prüfenden Möglichkeiten der Bedarfsdeckung auch eine Bedarfsdeckung durch Dritte, insbesondere in Gestalt von Kleiderkammern, ins Auge zu fassen ist (so auch LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 20. März 2008 - L 20 B 16/08 ER).
  • LSG Baden-Württemberg, 27.05.2014 - L 2 SO 21/14

    Sozialhilfe - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung - Regelsatz -

    Im Übrigen ist der Senat mit dem SG - entgegen der Auffassung der Klägerin - der Auffassung, dass im Hinblick auf das Tatbestandsmerkmal eines "unabweisbaren seiner Höhe nach erheblich von einem durchschnittlichen Bedarf abweichenden Bedarfs", also eines Bedarfs, der auf keine andere Weise gedeckt werden kann, im Rahmen der zu prüfenden Möglichkeiten der Bedarfsdeckung auch eine Bedarfsdeckung durch Dritte, insbesondere in Gestalt von Kleiderkammern, ins Auge zu fassen ist (so auch LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 20. März 2008 - L 20 B 16/08 ER).
  • SG Nürnberg, 13.12.2017 - S 20 SO 138/17

    Mehrbedarf - Hinreichende Darlegungspflicht

    Unter Hinweis auf LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 20.03.2008 (Az.: L 20 B 16/08 SO ER) könne hierfür kein länger zurückliegendes Ereignis herangezogen werden (dort etwas über 16 Monate).
  • SG Aachen, 26.04.2018 - S 19 SO 12/18
    Ein Zeitraum von mehr als einem Jahr zwischen dem Ereignis und Stellung des Antrags auf Erstausstattung rechtfertigt jedoch keine Anerkennung eines erneuten Bedarfs für eine Bekleidungserstausstattung (LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 20.02.2008 - L 20 B 16/08 SO ER = juris).
  • SG Aachen, 23.02.2018 - S 19 SO 98/17
    Ein Zeitraum von mehr als einem Jahr zwischen dem Ereignis und Stellung des Antrags auf Erstausstattung rechtfertigt jedoch keine Anerkennung eines erneuten Bedarfs für eine Bekleidungserstausstattung (LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 20.02.2008 - L 20 B 16/08 SO ER = juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 21.10.2015 - L 2 SO 3755/14
    Bei länger zurückliegenden Ereignissen sei davon auszugehen, dass der Bekleidungsbedarf nach und nach aus den Regelsätzen befriedigt bzw. angespart werden konnte (mit Hinweis auf LSG NRW, Beschluss vom 20.03.2008 - L 20 B 16/08 SO ER - juris).
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